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   OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14   

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https://dejure.org/2014,72113
OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14 (https://dejure.org/2014,72113)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.2014 - 1 MR 2/14 (https://dejure.org/2014,72113)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 2014 - 1 MR 2/14 (https://dejure.org/2014,72113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 19 Abs 4 GG, § 80 Abs 5 VwGO, § 47 VwGO, § 14e Abs 3 WaStrG
    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Weiche Königsförde und Schwartenbek; Anspruch auf Erlass eines Hängebeschlusses gemäß Art. 19 Abs 4 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägungsmängel des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals hinsichtlich Baulärms

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14
    Damit würde der - vom Gesetzgeber ausdrücklich verfolgte - Zweck der Antrags- und Begründungsfrist gem. § 14 e Abs. 3 WaStrG umgangen, der frühzeitige Planungssicherheit sichern und dem Interesse des Vorhabenträgers an einer beschleunigten Realisierung der planfestgestellten Maßnahme Rechnung tragen will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.2000, 11 VR 4.99, NVwZ 2000, 553/554 [zu § 5 Abs. 2 VerkPBG]).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14
    Die Beklagte kann - in diesem Falle - bei einer Änderung der Sachlage oder veränderten Umständen ihre "Aussetzungsentscheidung" (ganz oder teilweise) ändern oder aufheben und die Anordnung der sofortigen Vollziehung wieder anordnen (BVerwG, Beschl. v. 01.03.2012, 9 VR 7.11, NVwZ 2012, 571/572, Rn. 8 m. w. N.; vgl. Hinweisbeschl. des Senats v. 27.07.2012, 1 MR 4/12 [zu § 17e Abs. 2 FStrG], n. v.).
  • BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14
    Das wäre auch dann der Fall, wenn vor Ablauf der Antrags- und Begründungsfrist keine Gelegenheit zur Akteneinsicht bestand (BVerwG, Beschl. v. 18.11.1996, 11 VR 2.96, NVwZ 1997, 993 [zu § 20 Abs. 5 S. 2 AEG]; OVG Münster, Beschl. v. 22.03.2001, 11 B 1656/00.AK, Juris [zu § 17 Abs. 6a FStrG]).
  • BVerwG, 07.07.2010 - 9 VR 1.10

    Aussetzung der Vollziehung eines kraft Gesetzes sofort vollziehbaren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14
    Die Beklagte kann eine behördliche Entscheidung gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO über die Aussetzung der Vollziehung treffen, wenn mit der Ausführung des planfestgestellten Vorhabens erst deutlich nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.07.2010, 9 VR 1.10, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 83); eine solche Entscheidung bliebe auch jetzt noch möglich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - 11 B 1656/00
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14
    Das wäre auch dann der Fall, wenn vor Ablauf der Antrags- und Begründungsfrist keine Gelegenheit zur Akteneinsicht bestand (BVerwG, Beschl. v. 18.11.1996, 11 VR 2.96, NVwZ 1997, 993 [zu § 20 Abs. 5 S. 2 AEG]; OVG Münster, Beschl. v. 22.03.2001, 11 B 1656/00.AK, Juris [zu § 17 Abs. 6a FStrG]).
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